Die wissenschaftliche Fata Morgana
Europa ist im Begriff, die Anwendung der Richtlinie
Solvabilität II vorzubereiten :
Die jüngsten Arbeiten von
CEIOPS
im Auftrag der EU-Kommission verursachen eine äußerst starke Verschiebung
der Kapitalanforderungen (von 40 %) im Vergleich zu den kurz vor der
Abstimmung des EU-Parlamentes und der Einwilligung des Rates erfolgten Simulationen.
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Möglich wird diese Verschiebung erst, weil die wissenschaftliche Grundlage
des Systems auf wackeligen Beinen steht bzw. in einigen Teilen gar nicht existiert.
Ist den Entscheidungsträgern eigentlich klar, wofür sie im Namen
der Modernität entschieden und abgestimmt haben, obschon man sie
nicht über die Grundlagen dieser aufsichtsrechtlichen Normen aufgeklärt hat?
Das Streben nach einem besseren Risikomanagement ist unbestreitbar, doch steht zu befürchten,
dass die Anhäufung mathematischer Formeln eher verblendet als informiert hat.
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Nach aktuellem Sachstand wäre Solvabilität II insgesamt kontraproduktiv und
in Anbetracht der enthaltenen Anregungen sogar schädlich:
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Schädlich für die Verbraucher, z.B. weil
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Schädlich für die Stabilität des Wirtschaftssystems,
a dadurch die schnellstmögliche Exteriorisation der Margen und Profite gefördert
wird auf die Gefahr hin, Zyklen und falsche Ergebnisprognosen entstehen zu lassen
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Schädlich für die Demokratie, da die extreme Komplexität von Solvabilität II
die Resultate total von den für die Parametrisierung der Modelle
beibehaltenen Werte abhängig macht, wodurch die korrekte
Durchführung Kontrolle der Gesellschaften ,
insbesondere der multinationalen, unmöglich überprüft werden kann,
mit zwei Folgen: Für die Versicherten ein Versagensrisiko der
Gesellschaften und ungleicher Wettbewerb zwischen Versicherern und Ländern.
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Es bedarf einer zügigen Neuordnung im Geiste der aktuellen Anliegen der meisten Regierungen mit:
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Mehr Einfachheit für mehr echte Kontrolle,
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Mehr politische Vision
der globalen Rolle von Versicherungsgesellschaften, um ein nachhaltiges Angebot zu gewährleisten,
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Ein besseres Verständnis
der spezifischen Problematik von Risikoversicherungen und
Pensionssparaktivitäten andererseits, von langen Risiken/kurzen Risiken.
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Die Ausarbeitung der Maßnahmen von Niveau 2 und 3 muss zum Anlass
genommen werden, um dogmatische Äußerungen hinter sich zu lassen und
von der EU-Kommission zu fordern, höchstdringlich eine politischere
Debatte über die aktuelle Kalibrierungsphase einzuleiten, damit im
Vorfeld einer notwendigen Revision der Richtlinie ohne Gesichtsverlust
über vernünftige und ausdrücklich einer präzisen wirtschaftlichen
Belastung entsprechende Maßnahmen beschlossen werden kann.
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Lange Garantien
Je länger die Versicherungsgarantien zeitlich sind, desto hypothetischer ist der Gewinn für den Versicherer.
Aus diesem Grund werden beispielsweise die Rentengarantien oder die Festgarantien
für Baurisiken oft von Akteuren ohne Gewinnerzielungsabsicht übernommen
(Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Pensionsfonds, National House
Building Council (NHBC) usw.), die für den Verbraucher einen echten Dienst erbringen.
Die ohne objektiven, Grund einsetzende
harte Strafe
Harte Strafe = Mehr Kapital für diese Risiken, als laut Erfahrung und korrekter Analyse erforderlich.
der Rückstellungen für
diese langen Risiken oder der aufgezwungene Besitz von für
ihren Versicherungsschutz
Reale Vermögenswerte wie Aktien und Immobilien können kurzfristig
zwar riskant erscheinen, auf lange Dauer Obligationen jedoch
gut ergänzen, um verschiedenen Wirtschaftsszenarien effizient
die Stirn zu bieten.
, unangepassten Vermögenswerten lässt diese Akteure möglicherweise
verschwinden, mit beträchtlichen Auswirkungen für
die europäischen Bevölkerungsgruppen
Wie man bereits erlebt hat, besitzen die großen,
diversifizierten Akteure die Möglichkeit, sich
urplötzlich vom Markt zurückzuziehen. Das Verschwinden
der spezialisierten Anbieter könnte zum totalen Wegfall
des Angebotes oder zu einer brutalen Preiszunahme führen.
und einer schwer wiegenden Verantwortung für die Politiker.
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Wirtschaftliche Instabilität
Die Aufforderungen, alle bestehenden Margen in die Rückstellungen zu überführen,
um sie auf die Eigenmittel zu übertragen, indem häufig der Weg über das Kästchen
mit dem Ergebnis gewählt wird (man zahlt Steuern und bedient Prämien und
Dividenden für AGs), steht genau im Widerspruch zu den von den
Einzelregierungen geäußerten Anliegen zur Stabilisierung des Bankensystems.
Solvabilität II wird die Unbeständigkeit im Versicherungssektor steigern, indem
infolge einer beträchtlichen Variation der Eigenmittel und der Resultate
abwechselnd zu optimistische und zu negative Darstellungen abgegeben und zu
Unrecht alle Beteiligten werden beunruhigt werden (Versicherungsnehmer,
Aufsichtsstellen, Aktionäre, Rating-Organismen, usw.). Die Versicherer
decken anhand von Statistiken berechenbare Risiken ab, aber auch die
Ungewissheit. So sehr das statistisch mengenmäßig erfassbare Risiko wegen
der Faktengrundlage auch beherrscht werden kann, so sehr unterliegt die
Ungewissheit einem in Wirtschaft, Industrie und Politik, selten aber in
Mathematik erworbenen Urteilsvermögen und ist mit den spezifischen
Berufsmerkmalen verbunden, alles in einem ständigen Dialog mit den Aufsichtsstellen.
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regulatory capture (Gefahr einer Beeinflussung der Aufsichtsbehörde)
Die Fähigkeit der Aufsichtsämter zur Unparteilichkeit nimmt ab
(die Kontrollstelle fällt in den Einflussbereich des Kontrollierten).
Die Komplexität der Berechnungen, die in Wirklichkeit nicht die
ausgewiesene Schärfe beinhalten, wird die Einschätzung der tatsächlichen
Kontrollzustände unmöglich machen und ein Risiko für die Versicherten
und/oder eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen (unlevel playing field)
mit sich bringen.