Argumentation


Die wissenschaftliche Fata Morgana

Europa ist im Begriff, die Anwendung der Richtlinie Solvabilität II vorzubereiten  :
Die jüngsten Arbeiten von CEIOPS im Auftrag der EU-Kommission verursachen eine äußerst starke Verschiebung der Kapitalanforderungen (von 40 %) im Vergleich zu den kurz vor der Abstimmung des EU-Parlamentes und der Einwilligung des Rates erfolgten Simulationen.

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Möglich wird diese Verschiebung erst, weil die wissenschaftliche Grundlage des Systems auf wackeligen Beinen steht bzw. in einigen Teilen gar nicht existiert.
Ist den Entscheidungsträgern eigentlich klar, wofür sie im Namen der Modernität entschieden und abgestimmt haben, obschon man sie nicht über die Grundlagen dieser aufsichtsrechtlichen Normen aufgeklärt hat?
Das Streben nach einem besseren Risikomanagement ist unbestreitbar, doch steht zu befürchten, dass die Anhäufung mathematischer Formeln eher verblendet als informiert hat.

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Nach aktuellem Sachstand wäre Solvabilität II insgesamt kontraproduktiv und in Anbetracht der enthaltenen Anregungen sogar schädlich:

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Es bedarf einer zügigen Neuordnung im Geiste der aktuellen Anliegen der meisten Regierungen mit:
  • Mehr Einfachheit für mehr echte Kontrolle,
  • Mehr politische Vision der globalen Rolle von Versicherungsgesellschaften, um ein nachhaltiges Angebot zu gewährleisten,
  • Ein besseres Verständnis der spezifischen Problematik von Risikoversicherungen und Pensionssparaktivitäten andererseits, von langen Risiken/kurzen Risiken.

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Die Ausarbeitung der Maßnahmen von Niveau 2 und 3 muss zum Anlass genommen werden, um dogmatische Äußerungen hinter sich zu lassen und von der EU-Kommission zu fordern, höchstdringlich eine politischere Debatte über die aktuelle Kalibrierungsphase einzuleiten, damit im Vorfeld einer notwendigen Revision der Richtlinie ohne Gesichtsverlust über vernünftige und ausdrücklich einer präzisen wirtschaftlichen Belastung entsprechende Maßnahmen beschlossen werden kann.

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Lange Garantien

Je länger die Versicherungsgarantien zeitlich sind, desto hypothetischer ist der Gewinn für den Versicherer.
Aus diesem Grund werden beispielsweise die Rentengarantien oder die Festgarantien für Baurisiken oft von Akteuren ohne Gewinnerzielungsabsicht übernommen (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Pensionsfonds, National House Building Council (NHBC) usw.), die für den Verbraucher einen echten Dienst erbringen.
Die ohne objektiven, Grund einsetzende harte Strafe der Rückstellungen für diese langen Risiken oder der aufgezwungene Besitz von für ihren Versicherungsschutz , unangepassten Vermögenswerten lässt diese Akteure möglicherweise verschwinden, mit beträchtlichen Auswirkungen für die europäischen Bevölkerungsgruppen und einer schwer wiegenden Verantwortung für die Politiker.

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Wirtschaftliche Instabilität

Die Aufforderungen, alle bestehenden Margen in die Rückstellungen zu überführen, um sie auf die Eigenmittel zu übertragen, indem häufig der Weg über das Kästchen mit dem Ergebnis gewählt wird (man zahlt Steuern und bedient Prämien und Dividenden für AGs), steht genau im Widerspruch zu den von den Einzelregierungen geäußerten Anliegen zur Stabilisierung des Bankensystems. Solvabilität II wird die Unbeständigkeit im Versicherungssektor steigern, indem infolge einer beträchtlichen Variation der Eigenmittel und der Resultate abwechselnd zu optimistische und zu negative Darstellungen abgegeben und zu Unrecht alle Beteiligten werden beunruhigt werden (Versicherungsnehmer, Aufsichtsstellen, Aktionäre, Rating-Organismen, usw.). Die Versicherer decken anhand von Statistiken berechenbare Risiken ab, aber auch die Ungewissheit. So sehr das statistisch mengenmäßig erfassbare Risiko wegen der Faktengrundlage auch beherrscht werden kann, so sehr unterliegt die Ungewissheit einem in Wirtschaft, Industrie und Politik, selten aber in Mathematik erworbenen Urteilsvermögen und ist mit den spezifischen Berufsmerkmalen verbunden, alles in einem ständigen Dialog mit den Aufsichtsstellen.

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regulatory capture (Gefahr einer Beeinflussung der Aufsichtsbehörde)

Die Fähigkeit der Aufsichtsämter zur Unparteilichkeit nimmt ab (die Kontrollstelle fällt in den Einflussbereich des Kontrollierten).
Die Komplexität der Berechnungen, die in Wirklichkeit nicht die ausgewiesene Schärfe beinhalten, wird die Einschätzung der tatsächlichen Kontrollzustände unmöglich machen und ein Risiko für die Versicherten und/oder eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen (unlevel playing field) mit sich bringen.
Testimonials

ICMIF Conference, Manchester 2011
Interview of Marie-Hélène KENNEDY, Chief Executive of ROAM



"The fith Mutual Insurance Conference", 2011
Interview of Olivier DESERT, President of ROAM



Marie Hélène Kennedy
Generalbeauftragter von R.O.A.M.


world risk insurance news

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