Es ist nun bereits 5 Jahre her seit die ROAM als erster Berufsverband starke Bedenken gegenüber
dem Regulierungsvorhaben Solvability II äußerte, einerseits aufgrund gewisser darin
enthaltener Grundsätze, andereseits wegen deren Anwendungsformen. Die am stärksten
betroffenen Mitglieder (d.h. jene, die in lang laufenden und/oder spezialisierten
Branchen tätig sind) haben ihren Unmut deutlich zum Ausdruck gebracht und dabei
jene Punkte hervorgehoben, die in ihren Augen die abwegigsten sind:
- Die Einjahresfrist
- die mathematische Unmöglichkeit, ein Risikopotential von 99,5 zu rechtfertigen
- zu strenge Koeffizienten für bestimmte Risiken bar jeder wissenschaftlichen Grundlage
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eine Einschätzung der Gesamtbilanz auf Basis von Standardbuchhaltungsnormen die
dem Businessmodell des jeweiligen Versicherers nicht angepasst sind
-
eine zu komplexe Standardformel für kleine, mittelgroße oder dazwischen liegende Versicherer.
Dies beinhaltet das Risiko, dass zahlreiche Akteure entweder vom Markt verschwinden und/oder
ihr Angebot verringern, was in vielen Fällen eine Verteuerung der Versicherungspreise
nach sich ziehen würde, ohne die Sicherheit für den Verbraucher zu verbessern.
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Die ROAM hat auch die quasi Exklusivität der Verwendung der englischen Sprache sowie die
strengen Antwortfristen angeprangert, die den Englischsprachigen einen unlauteren Vorteil
eingeräumt und es nicht allen interessierten Parteien ermöglicht haben, die verschiedenen
Konsultationen auf angemessene Art und Weise zu beantworten.
Die ersten lauten Proteste gegen den Richtlinienentwurf kamen vom englischen Markt,
der im September 2009 deutlich die Warnglocke läutete und auf die Gefahr eines massiven
Bedarfs an Kapitalaufstockung bei den englischen und auch den europäischen
Versicherungsunternehmen hinwies, obschon diese aufgrund der guten Bewältigung
der Krise 2008 nicht rechtfertigt war.
Im November 2009 hat die ROAM in ihrem Bestreben, die Entscheidungsträger und die französischen
und europäischen politischen Verantwortlichen sowie die Gegenseitigkeitsversicherungen
aller Länder in deutlichen und für alle verständlichen Worten zu warnen, die Initiative
ergriffen und einen viersprachigen (FR, EN, DE, ES) Blog über die Gefahren von Solvency
II eingerichtet und um eine Pause zwecks besserer Vorbereitung auf das neue
Regelungsinstrument gebeten.
Im Januar 2010 hat sich das gesamte europäische Versicherungswesen via CEA gegen die künftige
Regelung erhoben und dabei die meisten der von ROAM von Anbeginn an formulierten Argumente
übernommen und diese durch die spezifischen Argumente der großen Versicherer ergänzt
(Probleme bei der Erstellung eines internen Modells, übermäßiger Bedarf an Rekapitalisierung
selbst für sehr große Unternehmen, schlechte Behandlung des Versicherungsrisikos Gesundheit,
negative Auswirkung für die europäische Wirtschaft der Marktrisikoversicherer, Prozyklizität,
Erleichterung für bestimmte Märkte (UK) gegenüber anderen, Nichtberücksichtigung des "group support regime",
Rentenfonds außerhalb des Richtlinienanwendungsgebiets, usw.)
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Die ROAM hat ihre Bewusstseinsbildungsarbeit bei den französischen Politikern unx der
nationalen Regulierungs- und Kontrollbehörde fortgesetzt und ab Mitte 2010 bei
der Europäischen Kommission, dem ACP und das Schatzamt in Frankreich um allgemeine Übergangsmaßnahmen gebeten.
Diese allgemeinen Maßnahmen hatten zum Ziel, alle spezifischen Maßnahmen zu verhindern,
die den freien Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Die ROAM wünschte einfache und
vernünftige Maßnahmen, die es allen (Versicherungsunternehmen und Kontrollbehörden)
ermöglichen, sich auf einen sanften Übergang von Solvency I auf Solvency II vorzubereiten,
wie die Schweizer mit dem Swiss Solvency Test, bei dem die Versicherer und die
Kontrollinstanzen drei Jahre Eingewöhnungszeit erhielten, bevor die neuen Solvenznormen
mit Sanktionen zur Anwendung kamen. Diese Übergangsmaßnahme war sinnvoll auch im Vergleich
mit dem Bankenwesen und den Verhandlungen der Bänker bezüglich der Anwendung von Basel II.
Heute, d.h. 23 Monate vor Inkrafttreten von Solvency II, werden die kritischen Stimmen immer
lauter und Deutschland (GDV) und Frankreich (FFSA) haben ausdrücklich nach umfassenden
Übergangsmaßnahmen bei der Anwendung der neuen Regelung verlangt. Abgesehen von den oben
erwähnten Punkten wird das unter Sovency II angewandte Drittstaatenäquivalenzsystem auf
dem Weltmarkt effektiv zu einem gravierenden Ungleichgewicht zuungunsten der europäischen
Versicherer führen, zunächst vor allem bei den größten unter ihnen.
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Kürzlich ist der
Richtlinienentwurf Omnibus II
vorgestellt worden. Dieser auf einige unserer Anträge eingehende Text stellt die
ROAM zwar einerseits zufrieden, wirft gleichzeitig aber auch neue Fragen auf:
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Zufriedenheit hinsichtlich der Berücksichtigung unserer Anträge :
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Der Entwurf ist innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen
des englischen Textes auf Französisch veröffentlicht
worden und nun auch in allen Sprachen der EU erhältlich.
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Er schafft spezifische Möglichkeiten für globale
Übergangsperioden, die in Säule I eine Dauer von bis zu
10 Jahren und in den Säulen II und III bis zu 3 Jahren haben können.
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In zahlreichen Fällen bietet der Entwurf die Möglichkeit,
während dieser Übergangsperiode Solvency I als Mindestreferenzwert zu nehmen.
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Bedenken/Fragen :
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Der Richtlinienentwurf Omnibus II wird nicht vor Juni oder Juli 2011
zur Verabschiedung kommen. Dieser Entwurf verpflichtet zur Festlegung
zahlreicher Phasen, ein Vorgang, der sich in die im Rahmen von Solvency
II zu erledigenden Arbeitsprozesse einreiht. Wie kann dies im Rahmen eines
ohnehin schon sehr engen Zeitfensters mit den Konsultationen über die
Maßnahmen auf Ebene 2 und 3 vereinbart werden?
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Die Gesellschaften wissen immer noch nicht, was sie hinsichtlich
des Inhalts der Maßnahmen auf Ebene 2 und 3 unternehmen müssen
(insbesondere ORSA),
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Die Versicherungsunternehmen haben keine Gewissheit über das
tatsächliche Vorhandensein von Übergangsmaßnahmen, da der Europäischen
Kommission diesbezüglich freie Hand gelassen wird. Sie können sich
unter diesen Umständen nicht wirklich gründlich darauf vorbereiten,
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Die Aufnahme der europäischen Genossenschaft in die Liste der in Europa
zugelassenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmensformen
darf nicht die Tatsache verbergen, dass die Gegenseitigkeitsversicherer
nach wie vor ein europäisches Gegenseitigkeitsversicherungsstatut fordern
(cf. Gemeinsames Schreiben der 4 französischen
Gegenseitigkeitsversicherungsverbände FNMF, GEMA, FFSAM , ROAM)
Es wird immer offensichtlicher, dass die Umsetzungsfrist zu knapp bemessen ist und es den
interessierten Parteien nicht erlaubt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit
zum geplanten Stichtag (Januar 2013) ein Start unter sicheren Bedingungen möglich ist.