Sachstand Solvency 2

Es ist nun bereits 5 Jahre her seit die ROAM als erster Berufsverband starke Bedenken gegenüber dem Regulierungsvorhaben Solvability II äußerte, einerseits aufgrund gewisser darin enthaltener Grundsätze, andereseits wegen deren Anwendungsformen. Die am stärksten betroffenen Mitglieder (d.h. jene, die in lang laufenden und/oder spezialisierten Branchen tätig sind) haben ihren Unmut deutlich zum Ausdruck gebracht und dabei jene Punkte hervorgehoben, die in ihren Augen die abwegigsten sind:

  • Die Einjahresfrist
  • die mathematische Unmöglichkeit, ein Risikopotential von 99,5 zu rechtfertigen
  • zu strenge Koeffizienten für bestimmte Risiken bar jeder wissenschaftlichen Grundlage
  • eine Einschätzung der Gesamtbilanz auf Basis von Standardbuchhaltungsnormen die dem Businessmodell des jeweiligen Versicherers nicht angepasst sind
  • eine zu komplexe Standardformel für kleine, mittelgroße oder dazwischen liegende Versicherer.

Dies beinhaltet das Risiko, dass zahlreiche Akteure entweder vom Markt verschwinden und/oder ihr Angebot verringern, was in vielen Fällen eine Verteuerung der Versicherungspreise nach sich ziehen würde, ohne die Sicherheit für den Verbraucher zu verbessern.

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Die ROAM hat auch die quasi Exklusivität der Verwendung der englischen Sprache sowie die strengen Antwortfristen angeprangert, die den Englischsprachigen einen unlauteren Vorteil eingeräumt und es nicht allen interessierten Parteien ermöglicht haben, die verschiedenen Konsultationen auf angemessene Art und Weise zu beantworten.

Die ersten lauten Proteste gegen den Richtlinienentwurf kamen vom englischen Markt, der im September 2009 deutlich die Warnglocke läutete und auf die Gefahr eines massiven Bedarfs an Kapitalaufstockung bei den englischen und auch den europäischen Versicherungsunternehmen hinwies, obschon diese aufgrund der guten Bewältigung der Krise 2008 nicht rechtfertigt war.

Im November 2009 hat die ROAM in ihrem Bestreben, die Entscheidungsträger und die französischen und europäischen politischen Verantwortlichen sowie die Gegenseitigkeitsversicherungen aller Länder in deutlichen und für alle verständlichen Worten zu warnen, die Initiative ergriffen und einen viersprachigen (FR, EN, DE, ES) Blog über die Gefahren von Solvency II eingerichtet und um eine Pause zwecks besserer Vorbereitung auf das neue Regelungsinstrument gebeten.

Im Januar 2010 hat sich das gesamte europäische Versicherungswesen via CEA gegen die künftige Regelung erhoben und dabei die meisten der von ROAM von Anbeginn an formulierten Argumente übernommen und diese durch die spezifischen Argumente der großen Versicherer ergänzt (Probleme bei der Erstellung eines internen Modells, übermäßiger Bedarf an Rekapitalisierung selbst für sehr große Unternehmen, schlechte Behandlung des Versicherungsrisikos Gesundheit, negative Auswirkung für die europäische Wirtschaft der Marktrisikoversicherer, Prozyklizität, Erleichterung für bestimmte Märkte (UK) gegenüber anderen, Nichtberücksichtigung des "group support regime", Rentenfonds außerhalb des Richtlinienanwendungsgebiets, usw.)

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Die ROAM hat ihre Bewusstseinsbildungsarbeit bei den französischen Politikern unx der nationalen Regulierungs- und Kontrollbehörde fortgesetzt und ab Mitte 2010 bei der Europäischen Kommission, dem ACP und das Schatzamt in Frankreich um allgemeine Übergangsmaßnahmen gebeten.

Diese allgemeinen Maßnahmen hatten zum Ziel, alle spezifischen Maßnahmen zu verhindern, die den freien Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Die ROAM wünschte einfache und vernünftige Maßnahmen, die es allen (Versicherungsunternehmen und Kontrollbehörden) ermöglichen, sich auf einen sanften Übergang von Solvency I auf Solvency II vorzubereiten, wie die Schweizer mit dem Swiss Solvency Test, bei dem die Versicherer und die Kontrollinstanzen drei Jahre Eingewöhnungszeit erhielten, bevor die neuen Solvenznormen mit Sanktionen zur Anwendung kamen. Diese Übergangsmaßnahme war sinnvoll auch im Vergleich mit dem Bankenwesen und den Verhandlungen der Bänker bezüglich der Anwendung von Basel II.

Heute, d.h. 23 Monate vor Inkrafttreten von Solvency II, werden die kritischen Stimmen immer lauter und Deutschland (GDV) und Frankreich (FFSA) haben ausdrücklich nach umfassenden Übergangsmaßnahmen bei der Anwendung der neuen Regelung verlangt. Abgesehen von den oben erwähnten Punkten wird das unter Sovency II angewandte Drittstaatenäquivalenzsystem auf dem Weltmarkt effektiv zu einem gravierenden Ungleichgewicht zuungunsten der europäischen Versicherer führen, zunächst vor allem bei den größten unter ihnen.

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Kürzlich ist der Richtlinienentwurf Omnibus II vorgestellt worden. Dieser auf einige unserer Anträge eingehende Text stellt die ROAM zwar einerseits zufrieden, wirft gleichzeitig aber auch neue Fragen auf:

  • Zufriedenheit hinsichtlich der Berücksichtigung unserer Anträge :
    • Der Entwurf ist innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen des englischen Textes auf Französisch veröffentlicht worden und nun auch in allen Sprachen der EU erhältlich.
    • Er schafft spezifische Möglichkeiten für globale Übergangsperioden, die in Säule I eine Dauer von bis zu 10 Jahren und in den Säulen II und III bis zu 3 Jahren haben können.
    • In zahlreichen Fällen bietet der Entwurf die Möglichkeit, während dieser Übergangsperiode Solvency I als Mindestreferenzwert zu nehmen.

  • Bedenken/Fragen :
    • Der Richtlinienentwurf Omnibus II wird nicht vor Juni oder Juli 2011 zur Verabschiedung kommen. Dieser Entwurf verpflichtet zur Festlegung zahlreicher Phasen, ein Vorgang, der sich in die im Rahmen von Solvency II zu erledigenden Arbeitsprozesse einreiht. Wie kann dies im Rahmen eines ohnehin schon sehr engen Zeitfensters mit den Konsultationen über die Maßnahmen auf Ebene 2 und 3 vereinbart werden?
    • Die Gesellschaften wissen immer noch nicht, was sie hinsichtlich des Inhalts der Maßnahmen auf Ebene 2 und 3 unternehmen müssen (insbesondere ORSA),
    • Die Versicherungsunternehmen haben keine Gewissheit über das tatsächliche Vorhandensein von Übergangsmaßnahmen, da der Europäischen Kommission diesbezüglich freie Hand gelassen wird. Sie können sich unter diesen Umständen nicht wirklich gründlich darauf vorbereiten,
    • Die Aufnahme der europäischen Genossenschaft in die Liste der in Europa zugelassenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmensformen darf nicht die Tatsache verbergen, dass die Gegenseitigkeitsversicherer nach wie vor ein europäisches Gegenseitigkeitsversicherungsstatut fordern (cf. Gemeinsames Schreiben der 4 französischen Gegenseitigkeitsversicherungsverbände FNMF, GEMA, FFSAM , ROAM)

Es wird immer offensichtlicher, dass die Umsetzungsfrist zu knapp bemessen ist und es den interessierten Parteien nicht erlaubt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit zum geplanten Stichtag (Januar 2013) ein Start unter sicheren Bedingungen möglich ist.
Testimonials

ICMIF Conference, Manchester 2011
Interview of Marie-Hélène KENNEDY, Chief Executive of ROAM



"The fith Mutual Insurance Conference", 2011
Interview of Olivier DESERT, President of ROAM



Marie Hélène Kennedy
Generalbeauftragter von R.O.A.M.


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